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   BPatG, 12.04.2018 - 30 W (pat) 24/16   

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https://dejure.org/2018,17240
BPatG, 12.04.2018 - 30 W (pat) 24/16 (https://dejure.org/2018,17240)
BPatG, Entscheidung vom 12.04.2018 - 30 W (pat) 24/16 (https://dejure.org/2018,17240)
BPatG, Entscheidung vom 12. April 2018 - 30 W (pat) 24/16 (https://dejure.org/2018,17240)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "ACL Staticide (Wort-Bild-Marke)" - Behinderungsabsicht - bösgläubige Markenanmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Auszug aus BPatG, 12.04.2018 - 30 W (pat) 24/16
    Vielmehr ist eine Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls erforderlich, wobei sich im Einzelfall bereits die Markenanmeldung als erster Teilakt eines zweckwidrigen Einsatzes darstellen kann, sich ein markenrechtlich zweckfremder Einsatz aber auch erst aus der späteren Ausübung des Monopolrechts ergeben kann (BGH GRUR 2001, 242, 243 f. - Classe E).

    Die fünfjährige Benutzungsschonfrist befreit den Markenanmelder nämlich nicht von der Notwendigkeit des Vorliegens eines generellen Benutzungswillens, sie begründet lediglich eine entsprechende Vermutung, die widerleglich ist (BGH GRUR 2001, 242, 244, 245 - E-Classe).

  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 8/06

    Ivadal

    Auszug aus BPatG, 12.04.2018 - 30 W (pat) 24/16
    Auch das Fehlen eines ernsthaften Benutzungswillens des Anmelders kann die Annahme nahelegen, er wolle die Marke zu dem Zweck verwenden, Dritte, die identische oder ähnliche Bezeichnungen verwenden, in rechtsmissbräuchlicher Weise mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen zu überziehen (BGH GRUR 2009, 780 Rn. 20 - Ivadal).

    zum Zwecke der Lizenzierung oder Veräußerung der Marke auf Dritte einwirken, kann insbesondere dann begründet sein, wenn die Marke im Zeitpunkt der Anmeldung die Veräußerung an einzelne, bereits bestimmte Dritte naheliegt (BGH GRUR 2009, 780 Rn. 20 - Ivadal).

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05

    EROS

    Auszug aus BPatG, 12.04.2018 - 30 W (pat) 24/16
    Das wettbewerblich Verwerfliche kann insoweit insbesondere darin gesehen werden, dass ein Markenanmelder die mit der Eintragung der Marke verbundene - an sich unbedenkliche - Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (vgl. BGH GRUR 2008, 917 Rn. 20 - EROS; GRUR 2008, 621 Rn. 21 - AKADEMIKS).

    Dass es sich dabei nicht um den einzigen Beweggrund gehandelt haben mag, steht dem nicht entgegen, da es sich zumindest um ein wesentliches Motiv gehandelt hat (vgl. BGH GRUR 2008, 917 Rn. 23 - EROS; GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 8 Rn. 923).

  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 38/05

    AKADEMIKS

    Auszug aus BPatG, 12.04.2018 - 30 W (pat) 24/16
    Ausgehend hiervon kann ein bösgläubiger Markenerwerb nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes insbesondere darin liegen, dass der Anmelder in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes eines Vorbenutzers ohne rechtfertigenden Grund die gleiche oder eine verwechselbar ähnliche Marke für gleiche oder ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen anmeldet mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den weiteren Gebrauch der Marke zu sperren (BGH GRUR 1998, 1034 - Makalu; GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; GRUR 2008, 621 Rn. 21 - AKADEMIKS).

    Das wettbewerblich Verwerfliche kann insoweit insbesondere darin gesehen werden, dass ein Markenanmelder die mit der Eintragung der Marke verbundene - an sich unbedenkliche - Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (vgl. BGH GRUR 2008, 917 Rn. 20 - EROS; GRUR 2008, 621 Rn. 21 - AKADEMIKS).

  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 283/97

    EQUI 2000

    Auszug aus BPatG, 12.04.2018 - 30 W (pat) 24/16
    Ausgehend hiervon kann ein bösgläubiger Markenerwerb nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes insbesondere darin liegen, dass der Anmelder in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes eines Vorbenutzers ohne rechtfertigenden Grund die gleiche oder eine verwechselbar ähnliche Marke für gleiche oder ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen anmeldet mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den weiteren Gebrauch der Marke zu sperren (BGH GRUR 1998, 1034 - Makalu; GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; GRUR 2008, 621 Rn. 21 - AKADEMIKS).

    Dass es sich dabei nicht um den einzigen Beweggrund gehandelt haben mag, steht dem nicht entgegen, da es sich zumindest um ein wesentliches Motiv gehandelt hat (vgl. BGH GRUR 2008, 917 Rn. 23 - EROS; GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 8 Rn. 923).

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02

    The Colour of Elégance

    Auszug aus BPatG, 12.04.2018 - 30 W (pat) 24/16
    Dabei ist die maßgebliche Grenze zur Bösgläubigkeit dann überschritten, wenn das Verhalten des Markenanmelders bei objektiver Würdigung aller Umstände in erster Linie auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung eines Mitbewerbers und nicht auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs gerichtet ist (BGH GRUR 2005, 581, 582 - The Colour of Elégance).
  • BGH, 30.10.2003 - I ZB 9/01

    "S100"; Löschung einer Marke wegen Bösgläubigkeit des Markeninhabers

    Auszug aus BPatG, 12.04.2018 - 30 W (pat) 24/16
    Bösgläubigkeit eines Anmelders i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG liegt vor, wenn die Anmeldung rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig - insbesondere im Sinne wettbewerbsrechtlicher Unlauterkeit - erfolgt ist (BGH GRUR 2004, 510, 511 - S. 100; BPatG 30 W (pat) 61/09 - Cali Nails).
  • BGH, 19.02.1998 - I ZR 138/95

    "Makalu"; Sittenwidrigkeit des Erwerbs einer Marke

    Auszug aus BPatG, 12.04.2018 - 30 W (pat) 24/16
    Ausgehend hiervon kann ein bösgläubiger Markenerwerb nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes insbesondere darin liegen, dass der Anmelder in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes eines Vorbenutzers ohne rechtfertigenden Grund die gleiche oder eine verwechselbar ähnliche Marke für gleiche oder ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen anmeldet mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den weiteren Gebrauch der Marke zu sperren (BGH GRUR 1998, 1034 - Makalu; GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; GRUR 2008, 621 Rn. 21 - AKADEMIKS).
  • BPatG, 30.08.2010 - 30 W (pat) 61/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Cali Nails (Wort-Bildmarke)" -

    Auszug aus BPatG, 12.04.2018 - 30 W (pat) 24/16
    Bösgläubigkeit eines Anmelders i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG liegt vor, wenn die Anmeldung rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig - insbesondere im Sinne wettbewerbsrechtlicher Unlauterkeit - erfolgt ist (BGH GRUR 2004, 510, 511 - S. 100; BPatG 30 W (pat) 61/09 - Cali Nails).
  • BPatG, 26.01.2017 - 30 W (pat) 8/14

    Anforderungen an den Nachweis der Bösgläubigkeit bei Anmeldung einer Marke i.S.d.

    Auszug aus BPatG, 12.04.2018 - 30 W (pat) 24/16
    Angesichts des bösgläubig erwirkten Registerrechts entspricht es der Billigkeit, dem Markeninhaber und Beschwerdeführer die Kosten aufzuerlegen (vgl. BPatG, 29 W (pat) 16/14; 30 W (pat) 8/14).
  • BPatG, 09.03.2023 - 25 W (pat) 45/21
    Die Nachanmeldung von Zeichen in sehr ähnlicher Schreibweise oder grafischer Ausgestaltung im selben Waren- und/oder Dienstleistungsbereich, die aus objektiver Sicht nicht auf Zufall beruhen kann, ist in der Rechtsprechung wiederholt als ein gewichtiges Indiz im Rahmen der Gesamtabwägung einer etwaigen Bösgläubigkeit herangezogen worden (vgl. BGH GRUR 2008, 621 Rn. 28 - AKADEMIKS; BPatG 30 W (pat) 24/16 - ACL Staticide; EuG T-335/14 - Doggis; BeckOK Markenrecht, 30. Edition, § 8 Rn. 937).
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